s+k CONSULTING & EVENTS
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der s+k Consulting & Events GmbH (s+k)

A. Geltungsbereich/Vertragsabschluss
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen s+k Consulting & Events und deren Auftraggeber. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn s+k ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Angebote, Budgets und Kostenkalkulationen von s+k sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Auftraggeber kann sich mündlich, telefonisch oder schriftlich mit dem Angebot einverstanden erklären. Die Annahme des Auftrages bedarf zu Ihrer Wirksamkeit stets der Auftragsbestätigung von s+k. Mit Zugang der Bestätigung und mangels Widerspruches des Auftraggebers wird der Auftrag der Dienstleistung für beide Seiten bindend.

B. Zahlung und Zahlungsverzug
Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsplan werden im jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder in der Auftragsbestätigung geregelt. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist s+k berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt sowie den Fälligkeiten der von s+k beauftragten Drittleistungen zu verlangen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt das Honorar für die von s + k erbrachten Dienstleistungen 15 % des durch s + k dem Auftraggeber vermittelten Umsatzes bzw. der dem Auftraggeber durch die Tätigkeit von s + k entstandenen Ersparnisse. Kommt der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist s+k nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, Leistungen auszusetzen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Die Höhe dieses Anspruches wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe der vereinbarten Vergütung. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

C. Änderungsvorbehalt
s+k ist berechtigt, einzelne Leistungen in zumutbarer Weise zu ändern (z.B. bei dem Ausfall von Künstlern, technischen Anlagen etc.) oder durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern dies aus sachlichem Grund erforderlich ist und der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung hierdurch nicht wesentlich verändert wird. Änderungen in Ablauf und Durchführung, die aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder tatsächlichen Gründen erforderlich werden, bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

D. Rücktritt von s+k
Neben dem Recht zur Leistungsverweigerung oder zum Rücktritt wegen Zahlungsverzugs ist s+k insbesondere dann zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt, wenn ...

... Künstler, Dienstleister, Veranstaltungsorte oder sonstige wesentliche Drittleistungen ausfallen und kein gleichwertiger, zumutbarer Ersatz verfügbar ist.

Im Falle eines berechtigten Rücktritts oder einer berechtigten Kündigung durch s+k bestehen Schadenersatzansprüche des Auftraggebers nur nach Maßgabe der Haftungsregelung dieser AGB.

E. Rücktritt des Auftraggebers
Kündigungen, Rücktritte, Absagen oder Verschiebungen durch den Auftraggeber bedürfen mindestens der Textform. Im Falle einer Kündigung, Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber hat s+k Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, auf Ersatz nicht mehr vermeidbarer Dritt-, Storno- und Umbuchungskosten sowie auf eine angemessene Vergütung bereits gebundener Personal- und Projektkapazitäten. Zur Vereinfachung der Abrechnung kann s+k statt einer konkreten Berechnung eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass s+k kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Diese gestaltet sich wie folgt:

- ab Vertragsabschluss: 30 % des vereinbarten Agenturhonorars
- ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70 % des vereinbarten Agenturhonorars.
- ab 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Agenturhonorars.

Nicht mehr vermeidbare Dritt-, Storno- und Umbuchungskosten werden zusätzlich berechnet.

F. Promotionpersonal/Hostessen
Die von s+k eingesetzten selbständigen Kräfte oder Subunternehmer werden nach den jeweiligen Auftragsanforderungen ausgewählt. Die Promoter werden dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der im Vertrag angegebenen Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. Sollte es während des Einsatzes nötig sein, andere als die im Vertrag vereinbarten Qualifikationen zu erbringen, so ist dies vorab mit s+k oder seinem Vertreter abzusprechen. Änderungen des Leistungsumfangs oder der Qualifikationsanforderungen können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

G. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind s+k unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis, in Textform mitzuteilen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, sind Ansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gewährleistungsansprüche stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu und sind ohne Zustimmung von s+k

H. Haftung/Verjährung
a. s+k haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet s+k nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von s+k ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

b. Wird die Erfüllung des Vertrages (z. B. Veranstaltung) aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von s+k nicht zu vertretender Umstände ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, haftet s+k hierfür nicht. Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht mehr stornierbare Drittleistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.

c. s+k haftet nicht für Verzögerungen, Mehrkosten, Leistungsstörungen oder den Misserfolg der Leistung, soweit diese darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungsleistungen, Informationen, Freigaben, Inhalte oder Entscheidungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zur Verfügung stellt.

d. s+k schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen, kommunikativen oder subjektiv erwarteten Erfolg der Veranstaltung. Insbesondere wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Veranstaltung den individuellen Erwartungen des Auftraggebers, der Teilnehmer oder Dritter entspricht.

e. Offensichtliche Mängel sind s+k vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis unter möglichst genauer Beschreibung anzuzeigen, damit s+k Gelegenheit zur Abhilfe erhält, soweit diese nach Art der Leistung möglich und zumutbar ist. Unterbleibt eine solche Anzeige schuldhaft und konnte s+k deshalb keine Abhilfe schaffen, sind Ansprüche des Auftraggebers insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

I. Konkurrenzschutz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, von s+k eingesetztes Personal nicht ohne vorherige Zustimmung von s+k während des Einsatzes und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Ende unmittelbar zu beauftragen oder anzustellen. Im Falle eines Verstoßes ist eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Einzelfall von s+k nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

J. Nutzungsrechte
s+k ist berechtigt, im Rahmen der Vertragsdurchführung entstandene und rechtmäßig nutzbare Foto-, Film- oder sonstige Dokumentationsmaterialien für eigene Referenz- und Präsentationszwecke zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder Rechte Dritter entgegenstehen. Angebote, Kalkulationen, Konzepte, Präsentationen, Ablaufpläne, Gestaltungen und sonstige von s+k erstellte Unterlagen bleiben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, geistiges Eigentum von s+k und dürfen ohne vorherige Zustimmung von s+k nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Vertragszwecks genutzt werden.

K. Schlussbestimmung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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